| § 4 Aufgaben der Vorstandsmitglieder/Funktionen |
| (1) Kameradschaftsleiter |
| Der Kameradschaftsleiter vertritt die Fallschirmjägerkameradschaft Calw e. V., im Sinne des § 26 BGB und ist berechtigt, gem. § 5.1 der Satzung, rechtsgeschäftliche Erklärungen abzugeben. |
| Bei Abwesenheit wird er durch den 1. stv. Kameradschaftsleiter vertreten. |
|
| Aufgaben im Einzelnen: |
- Der Kameradschaftsleiter stellt ein Jahresprogramm auf. Dabei wird er von den Vorstandsmitgliedern unterstützt,
- erstellt den Jahresbericht für die Hauptversammlung,
- ist verantwortlich für die Betreuung erkrankter und älterer Mitglieder,
- verantwortet - in enger Absprache mit dem Pressewart / Schriftführer – die Öffentlichkeitsarbeit, bereitet vor die Hauptversammlung sowie besondere Vorhaben (z.B. das Grillfest, Vortragsveranstaltungen, Besuche oder Exkursionen). Dabei wird er von den Vorstandsmitgliedern unterstützt.
|
|
| (2) 1. stv Kameradschaftsleiter |
| Der 1. stv Kameradschaftsleiter unterstützt den Kameradschaftsleiter in dessen Aufgaben und vertritt ihn bei dessen Abwesenheit. Er ist für die Pflege der digitalen Medien zuständig. |
|
| (3) Kassenwart |
| Der Kassenwart ist verantwortlich für das gesamte Kassenwesen. |
- Der Kassenwart führt die Mitgliederkartei und stimmt diese bei Bedarf mit dem Kameradschaftsleiter ab,
- ist verantwortlich für den laufenden Zahlungsverkehr,
- führt den Kassenbericht und stellt diesen bei der Hauptversammlung vor,
- er überwacht Beitragszahlungen und Abrechnungen,
- überwacht laufende und besondere Zahlungsverpflichtungen der Fallschirmjäger-Kameradschaft Calw e. V,
- bestellt bei Bedarf Büromaterial,
- verwaltet den Warenbestand
- erstellt einen Finanzplan für das kommende Geschäftsjahr zur Mitgliederversammlung und
- berät den Vorstand bei anstehenden Investitionen,
- überwacht Zuwendungen gemäß Ziffer 2 und 3 der Anlage,
- meldet termingerecht die aktuelle Mitgliederzahl der Kameradschaft an den Schatzmeister des BDF
|
| (4) Der 2. stv Kameradschaftsleiter / der 3. stv Kameradschaftsleiter |
| Diese unterstützen den Vorstand bei Bedarf. |
|
| (5) Schriftführer und Pressewart |
| Der Schriftführer unterstützt den KL in der Abwicklung des Geschäftsbetriebes und der Öffentlichkeitsarbeit. |
| Der Schriftführer/ Pressewart |
- führt Protokolle bei Vorstandssitzungen und Kameradschaftstreffen, sowie an der JHV und leitet diese zeitnah an den Vorstand weiter,
- erstellt Presseberichte für die örtlichen Medien sowie Beiträge für den DDF,
- unterstützt den Kameradschaftsleiter bei der Öffentlichkeitsarbeit,
- hält Kontakt zu den Medien,
- entwickelt mit dem Vorstand und den Mitgliedern neue Ideen (z.B. für Vorhaben, Aktionen usw.),
|
| (6) Beisitzer Schießwesen |
| Der Beisitzer Schießwesen, berät den Vorstand in Angelegenheiten durchzuführender Vergleichsschießen oder ähnlichen Veranstaltungen. Er organisiert und führt durch das FschJg-Vergleichsschießen und organisiert Trainingsschießen bei Bedarf. |
|
|
| § 5 Vorstandssitzungen |
Vorstandssitzungen finden in der Regel vor den monatlichen Kameradschaftstreffen statt.
Darüber hinaus können - bei Bedarf - außerordentliche Vorstandssitzungen durch den Kameradschaftsleiter einberufen werden.
In Vorstandssitzungen werden über den normalen Geschäftsbetrieb hinausgehende Entscheidungen getroffen. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei Vorstandsmitglieder anwesend sind. |
Bei Stimmengleichheit entscheidet der Kameradschaftsleiter.
Anträge sind in geeigneter Form an den Vorstand zu stellen. |
|
|
| § 6 Ergänzende Festlegungen |
| Diese sind in der Anlage zusammengefasst. |
|
|
| § 7 Schlussbestimmungen |
| Diese Geschäftsordnung wurde am 23. September 2025 durch den Vorstand beschlossen. |
|