| Fallschirmjäger-Kameradschaft Luftlandebrigade 25 Calw e.V. |
| S A T Z U N G |
| § 1 Name und Sitz |
| Die Fallschirmjäger-Kameradschaft Luftlandebrigade 25 Calw e.V. ist ein eingetragener Verein mit Sitz in Calw. Er verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung, insb. die Förderung der Soldaten- und Reservistenbetreuung sowie der internationalen Gesinnung und des Völkerverständigungsgedankens (§ 52 Nr. 23 und 13 Abgabenordnung). Die Fallschirmjäger-Kameradschaft Luftlandebrigade 25 Calw e.V. ist Mitglied im Bund Deutscher Fallschirmjäger e.V. |
| § 2 Zweck |
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| 4. | Die Fallschirmjäger-Kameradschaft Luftlandebrigade 25 Calw e.V. dient ausschließlich gemeinnützigen Zwecken und erstrebt keine Gewinne. Sie finanziert sich ausschließlich aus den Mitgliedsbeiträgen, sowie Spenden. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins, mit Ausnahme der Aufwandsentschädigungen gemäß dieser Satzung. |
| § 3 Mitgliedschaft |
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| § 4 Beiträge |
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| § 5 Vorstand |
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| § 6 Hauptversammlung |
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| § 7 Kassenprüfer |
| Die Hauptversammlung wählt für die Dauer von zwei Jahren insgesamt drei Kassenprüfer. Sie dürfen nicht dem Vorstand angehören. |
| § 8 Traditionsgemeinschaft |
| Die Fallschirmjäger-Kameradschaft Luftlandebrigade 25 Calw e. V., ist der Traditionsgemeinschaft Luftlandebrigade 25, im Bund Deutscher Fallschirmjäger e.V. angegliedert. |
| § 9 Auflösung |
| Bei Auflösung der Fallschirmjäger-Kameradschaft Luftlandebrigade 25 Calw e. V., ist das vorhandene Vermögen für steuerbegünstigte Zwecke im Sinne der Satzung zu verwenden. Soweit die „Hilfe für Soldaten in Not der Graf Zeppelin Kaserne in Calw“ diese Voraussetzung erfüllt, ist das verbleibende Vermögen auf diese Institution zu übertragen. |
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